Medienmitteilung vom 22. Oktober 2024
Die lokale Energieversorgerin LST Energie AG hat sich ein Beteiligungsrecht von fünf Prozent am Windprojekt Wellenberg gesichert. EKZ und die EKT freuen sich über diesen Vertrauensbeweis für das geplante Projekt und treten bei der Ausübung des Rechts je 2,5 Prozent ihrer Anteile an die LST Energie AG ab.
Medienmitteilung vom 3. September 2024
Das Windprojekt Wellenberg hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nach erfolgter Prüfung der Planungsunterlagen des optimierten Projekts geben die kantonalen Umweltverbände grünes Licht für die drei geplanten Windenergieanlagen auf dem Wellenberg.
Medienmitteilung vom 9. August 2024
Aufgrund der Rückmeldungen aus der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung hat die Wellenberg Wind AG die dem Windprojekt zugrunde liegenden Planungsinstrumente weiter optimiert. Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auflage vom 9. bis zum 28. August.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2024
Vom 29. April bis zum 21. Mai 2024 fand die Mitwirkung zum redimensionierten Windenergieprojekt auf dem Wellenberg statt. Die Eingaben wurden von der Gemeinde Thundorf sowie der Wellenberg Wind AG geprüft und im Mitwirkungsbericht beantwortet. Wo möglich fliessen die eingebrachten Anliegen in das Projekt bzw. in die Planungsinstrumente ein.
Medienmitteilung vom 27. März 2024
Für das Windprojekt auf dem Wellenberg gelten klare, demokratische Abläufe. Die Thundorferinnen und Thundorfer werden an der Urne entscheiden können, ob das Projekt weitergeführt werden soll. Zuvor erhalten sie zusammen mit der Bevölkerung der umliegenden Gemeinden und weiteren Interessierten Gelegenheit, ihre Anliegen ins Projekt einzubringen. Zum Start dieser Mitwirkung laden die Gemeinde Thundorf und die Wellenberg Wind AG Ende April zu einem Infoforum ein.
Medienmitteilung vom 22. Februar 2024
Ende Oktober 2023 haben die EKT (früher: Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau) und EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) ihren Entscheid kommuniziert, das Windprojekt auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf gemeinsam weiterzuführen. Dies unter dem Dach der Wellenberg Wind AG und mit der Absicht, dass sich die EKT zur Hälfte an der Gesellschaft beteiligt. Dieser Schritt ist nun vollzogen: Nachdem der Thurgauer Regierungsrat im vergangenen Dezember seine Zustimmung erteilt hat, hat die EKT 50 Prozent der Aktien der Wellenberg Wind AG übernommen. Am Dienstag, 13. Februar 2024, trat der Verwaltungsrat unter dem Präsidenten Peter Schütz ein erstes Mal zusammen.
Medienmitteilung vom 16. Februar 2024
Im November 2022 hat der Gemeinderat Thundorf eine öffentliche Mitwirkung zum Rahmennutzungsplan Thundorf (Zonenplan und Baureglement) und zum Entwurf des Gestaltungsplans Windenergie durchgeführt. Die Mitwirkungseingaben ohne Bezug zum Thema Windenergie hat der Gemeinderat bereits vor einiger Zeit beantwortet. Im April 2023 haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) das bisherige Windprojekt sistiert. In der Folge hat der Gemeinderat mit der Beantwortung der Mitwirkungseingaben zum Thema Windenergie zugewartet, da dieser Schritt bei einem Rückzug des Projekts hinfällig geworden wäre.
Medienmitteilung vom 12. Dezember 2023
Nach dem Entscheid von EKT und EKZ zur gemeinsamen Weiterführung des Windprojekts auf dem Wellenberg hat das Projektteam die Standorte der drei Windenergieanlagen festgelegt, die im verbliebenen Perimeter Platz finden.
Medienmitteilung vom 31. Oktober 2023
Das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) entwickeln das Windprojekt Thundorf unter dem Dach der Wellenberg Wind AG gemeinsam weiter. Beide Partner verbindet das Ziel, auf dem Wellenberg ein Windprojekt zu realisieren, welches das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert. Gleichzeitig soll der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion auf dem Wellenberg die Versorgungssicherheit des Thurgaus stärken und regionale Wertschöpfung schaffen.