Vom 29. April bis zum 21. Mai 2024 konnte die Öffentlichkeit zum redimensionierten Windenergieprojekt auf dem Wellenberg mitwirken. Insgesamt 80 Eingaben von 17 Personen und Interessengruppen sind während dieser Frist eingegangen. Der Mitwirkungsbericht ist auf den Webseiten der Gemeinde Thun-dorf und der Wellenberg Wind AG aufgeschaltet.
Verschiedene Rückmeldungen in Projektplanung eingeflossen
Die Wellenberg Wind AG hat verschiedene Anliegen aus der Mitwirkung aufgenommen und die Planungsinstrumente entsprechend angepasst. So wurde beispielsweise festgelegt, dass an den am stärksten exponierten Gebäuden in Thundorf systematisch die Lärm- und Schattenwurfwerte gemessen und veröffentlicht werden. Die Betonfundamente der Windenergieanlagen werden bei einem Rückbau komplett entfernt – statt wie bisher geplant nur teilweise. Aufgrund der Rückmeldungen der kantonalen Fachstellen wurden zudem die Ersatzaufforstungsflächen für die permanente Rodung von 7'700 m2 auf 14'537 m2 beinahe verdoppelt.
Nächster Schritt: öffentliche Auflage
Die angepassten Planungsunterlagen werden vom 9. bis zum 28. August 2024 bei der Gemeinde Thundorf öffentlich aufgelegt. Zur Einsprache berechtigt sind die direkt betroffenen Privatpersonen, Vereine sowie Organisationen, die rechtsmittelberechtigt sind bzw. ein schutzwürdiges Interesse vertreten. Nach der Behandlung allfälliger Einsprachen durch den Gemeinderat wird die Thundorfer Bevölkerung am 24. November 2024 an der Urne über den Teilzonenplan Windenergie abstimmen.
Vom 29. April bis zum 21. Mai 2024 konnte die Öffentlichkeit zum redimensionierten Windenergieprojekt auf dem Wellenberg mitwirken. Insgesamt 80 Eingaben von 17 Personen und Interessengruppen sind während dieser Frist eingegangen. Der Mitwirkungsbericht ist auf den Webseiten der Gemeinde Thun-dorf und der Wellenberg Wind AG aufgeschaltet.
Verschiedene Rückmeldungen in Projektplanung eingeflossen
Die Wellenberg Wind AG hat verschiedene Anliegen aus der Mitwirkung aufgenommen und die Planungsinstrumente entsprechend angepasst. So wurde beispielsweise festgelegt, dass an den am stärksten exponierten Gebäuden in Thundorf systematisch die Lärm- und Schattenwurfwerte gemessen und veröffentlicht werden. Die Betonfundamente der Windenergieanlagen werden bei einem Rückbau komplett entfernt – statt wie bisher geplant nur teilweise. Aufgrund der Rückmeldungen der kantonalen Fachstellen wurden zudem die Ersatzaufforstungsflächen für die permanente Rodung von 7'700 m2 auf 14'537 m2 beinahe verdoppelt.
Nächster Schritt: öffentliche Auflage
Die angepassten Planungsunterlagen werden vom 9. bis zum 28. August 2024 bei der Gemeinde Thundorf öffentlich aufgelegt. Zur Einsprache berechtigt sind die direkt betroffenen Privatpersonen, Vereine sowie Organisationen, die rechtsmittelberechtigt sind bzw. ein schutzwürdiges Interesse vertreten. Nach der Behandlung allfälliger Einsprachen durch den Gemeinderat wird die Thundorfer Bevölkerung am 24. November 2024 an der Urne über den Teilzonenplan Windenergie abstimmen.