Mensch und Umwelt

Dass die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Mensch, Umwelt und Landschaftsbild zwingend so gering wie möglich ausfallen müssen, ist gesetzlich festgelegt. In einem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) werden diese Auswirkungen beurteilt und Kompensationsmassnahmen vorgeschlagen. Der UVB für das Windprojekt Wellenberg zeigt: Durch dessen Redimensionierung sind die Auswirkungen von Geräuschen und Schattenwurf auf die Umgebung deutlich reduziert worden. Das Projekt hat keinen negativen Einfluss auf bedrohte Vogel- und Fledermauspopulationen, und der Eingriff in Wald und Landschaft kann – unter anderem dank umfangreicher Kompensationsmassnahmen – insgesamt als vertretbar eingestuft werden. Der UVB wird von den Fachstellen des Kantons Thurgau geprüft.

Schattenwurf stark reduziert

Sensoren und ein Abschaltmechanismus verhindern, dass die Windenergieanlagen auf dem Wellenberg die maximal festgelegte Schattenwurfdauer von 30 Minuten Schattenwurf pro Tag oder acht Stunden Schattenwurf pro Jahr überschreiten. Aufgrund der Redimensionierung des Projekts und dem Mindestabstand von 850 Metern zu den Siedlungen haben sich die Auswirkungen des Schattenwurfs auf bewohnte Gebäude in der Umgebung deutlich reduziert. Sichthindernisse wie Bäume oder Häuser vermindern die störenden Auswirkungen des Schattens zusätzlich. Eine spezielle Beschichtung beugt tagsüber Reflexionen (sog. «Disco-Effekt») vor. Nachts sollen die Anlagen nur beleuchtet werden, wenn sich ein Flugobjekt nähert.

Sensoren und ein Abschaltmechanismus verhindern, dass die Windenergieanlagen auf dem Wellenberg die maximal festgelegte Schattenwurfdauer von 30 Minuten Schattenwurf pro Tag oder acht Stunden Schattenwurf pro Jahr überschreiten. Aufgrund der Redimensionierung des Projekts und dem Mindestabstand von 850 Metern zu den Siedlungen haben sich die Auswirkungen des Schattenwurfs auf bewohnte Gebäude in der Umgebung deutlich reduziert. Sichthindernisse wie Bäume oder Häuser vermindern die störenden Auswirkungen des Schattens zusätzlich. Eine spezielle Beschichtung beugt tagsüber Reflexionen (sog. «Disco-Effekt») vor. Nachts sollen die Anlagen nur beleuchtet werden, wenn sich ein Flugobjekt nähert.

Einzelne Gebäude von Schattenwurf betroffen

Beim periodischen Schattenwurf, verursacht durch die drehenden Rotorblätter, wird zwischen der astronomisch theoretisch möglichen (keine Wolken, Anlagen immer in Betrieb, keine Sichthindernisse usw.) und der meteorologisch wahrscheinlichen Dauer unterschieden. Letztere richtet sich nach dem lokalen Durchschnitt von Sonnenschein, Windaufkommen und Windrichtung. Die Simulation zeigt, dass in Hessenbohl, im Grub- und Heldhof, in Eigen und Stelze, Lustdorf, Friedberg und Rohracker einzelne Gebäude von Schattenwurf betroffen sein können. Bei allen Gebäuden hängt der tatsächliche Schattenwurf – neben dem Einfluss von Jahreszeit und Wetter – von überlagernden Effekten wie zum Beispiel dem Schatten von Bäumen oder benachbarter Häuser ab.

Einzelne Gebäude von Schattenwurf betroffen

Beim periodischen Schattenwurf, verursacht durch die drehenden Rotorblätter, wird zwischen der astronomisch theoretisch möglichen (keine Wolken, Anlagen immer in Betrieb, keine Sichthindernisse usw.) und der meteorologisch wahrscheinlichen Dauer unterschieden. Letztere richtet sich nach dem lokalen Durchschnitt von Sonnenschein, Windaufkommen und Windrichtung. Die Simulation zeigt, dass in Hessenbohl, im Grub- und Heldhof, in Eigen und Stelze, Lustdorf, Friedberg und Rohracker einzelne Gebäude von Schattenwurf betroffen sein können. Bei allen Gebäuden hängt der tatsächliche Schattenwurf – neben dem Einfluss von Jahreszeit und Wetter – von überlagernden Effekten wie zum Beispiel dem Schatten von Bäumen oder benachbarter Häuser ab.

Modellierung des meteorologisch wahrscheinlichen Schattenwurfs mit Windenergieanlagen des Typs Enercon mit 175 Metern Nabenhöhe und 175 m Rotordurchmesser. (Quelle: Emch+Berger)

Massnahmen zur Verminderung des Schattenwurf

Die tatsächliche Störung von Menschen durch den Schattenwurf der Windenergieanlagen ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen. Im Betrieb ermitteln Sensoren die tatsächliche Beschattungsdauer. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens acht Stunden und pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Werden diese Richtwerte überschritten, schalten sich jene Anlagen, die den Schattenwurf verursachen, automatisch ab. Über ein Monitoring an den Immissionsorten kann dieser automatische Mechanismus überwacht und der Algorithmus optimiert werden.

Nächtliche Beleuchtung

Nach den Bestimmungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt müssen Windenergieanlagen nachts als Flughindernis gekennzeichnet sein. Die dadurch entstehenden Lichtemissionen werden so gering wie möglich gehalten. Die Wellenberg Wind AG geht davon aus, dass zum Betriebsstart des Windparks in der Schweiz die sog. «bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung» (BNK) bewilligungsfähig ist und somit eingesetzt werden kann: Die Lichter der Windenergieanlagen schalten sich dann nur noch ein, wenn sich ein Flugobjekt nähert. In Deutschland wird die BNK bereits erfolgreich eingesetzt.

Massnahmen zur Verminderung des Schattenwurf

Die tatsächliche Störung von Menschen durch den Schattenwurf der Windenergieanlagen ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen. Im Betrieb ermitteln Sensoren die tatsächliche Beschattungsdauer. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens acht Stunden und pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Werden diese Richtwerte überschritten, schalten sich jene Anlagen, die den Schattenwurf verursachen, automatisch ab. Über ein Monitoring an den Immissionsorten kann dieser automatische Mechanismus überwacht und der Algorithmus optimiert werden.

Nächtliche Beleuchtung

Nach den Bestimmungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt müssen Windenergieanlagen nachts als Flughindernis gekennzeichnet sein. Die dadurch entstehenden Lichtemissionen werden so gering wie möglich gehalten. Die Wellenberg Wind AG geht davon aus, dass zum Betriebsstart des Windparks in der Schweiz die sog. «bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung» (BNK) bewilligungsfähig ist und somit eingesetzt werden kann: Die Lichter der Windenergieanlagen schalten sich dann nur noch ein, wenn sich ein Flugobjekt nähert. In Deutschland wird die BNK bereits erfolgreich eingesetzt.

Funktionsweise der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK); (Quelle: BWE - Bundesverband WindEnergie)
Funktionsweise der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK); (Quelle: BWE - Bundesverband WindEnergie)

Kein «Stroboskop-» oder «Disco-Effekt»

Bei älteren Anlagetypen kann die reflektierende Farbe der Rotorblätter das Sonnenlicht spiegeln. Diesem sogenannten «Stroboskop-» oder «Disco-Effekt» wird bei neueren Anlagen durch die Verwendung matter und nichtreflektierender Beschichtungen vorgebeugt.

Kein «Stroboskop-» oder «Disco-Effekt»

Bei älteren Anlagetypen kann die reflektierende Farbe der Rotorblätter das Sonnenlicht spiegeln. Diesem sogenannten «Stroboskop-» oder «Disco-Effekt» wird bei neueren Anlagen durch die Verwendung matter und nichtreflektierender Beschichtungen vorgebeugt.

Geräusche: Keine Drosselung mehr nötig

Simulationen zeigen, dass die Lärmimmissionen der Windenergieanlagen auf dem Wellenberg am Tag und in der Nacht jederzeit unter den gesetzlich festgelegten Planungswerten liegen. Drosselungen sind beim redimensionierten Projekt nicht mehr nötig. Die grössere Distanz zwischen Anlagen und Wohngebäuden reduziert auch die Lärmbelastung in der Bauphase.

Simulationen zeigen, dass die Lärmimmissionen der Windenergieanlagen auf dem Wellenberg am Tag und in der Nacht jederzeit unter den gesetzlich festgelegten Planungswerten liegen. Drosselungen sind beim redimensionierten Projekt nicht mehr nötig. Die grössere Distanz zwischen Anlagen und Wohngebäuden reduziert auch die Lärmbelastung in der Bauphase.

Grenzwerte sind gesetzlich klar geregelt

Windenergieanlagen sind gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) mit Industrie- und Gewerbeanlagen vergleichbar. In der LSV ist genau geregelt, wie laut solche Anlagen sein dürfen. Dabei wird zum einen zwischen Tag und Nacht unterschieden. Zum andern spielt eine Rolle, auf welche Gebäude der Lärm einwirkt (z.B. Erholungs-, Wohn- oder Gewerbegebäude). Grundsätzlich gilt: Wenn alle Windenergieanlagen voll in Betrieb sind, darf der Planungswert für den Geräuschpegel nachts in Wohngebäuden max. 45 und tagsüber max. 55 Dezibel betragen. 45 Dezibel entsprechen ungefähr leisen Wohnungsgeräuschen. 55 Dezibel sind mit dem Geräusch von Regen, eines Kühlschranks oder eines leisen Gesprächs vergleichbar.

Grenzwerte sind gesetzlich klar geregelt

Windenergieanlagen sind gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) mit Industrie- und Gewerbeanlagen vergleichbar. In der LSV ist genau geregelt, wie laut solche Anlagen sein dürfen. Dabei wird zum einen zwischen Tag und Nacht unterschieden. Zum andern spielt eine Rolle, auf welche Gebäude der Lärm einwirkt (z.B. Erholungs-, Wohn- oder Gewerbegebäude). Grundsätzlich gilt: Wenn alle Windenergieanlagen voll in Betrieb sind, darf der Planungswert für den Geräuschpegel nachts in Wohngebäuden max. 45 und tagsüber max. 55 Dezibel betragen. 45 Dezibel entsprechen ungefähr leisen Wohnungsgeräuschen. 55 Dezibel sind mit dem Geräusch von Regen, eines Kühlschranks oder eines leisen Gesprächs vergleichbar.

Quelle: Suisse Eole

Umgebungsgeräusche haben grossen Einfluss

Die Lärmemissionen von Windenergieanlagen hängen vom Standort, dem Anlagentyp, der Topographie und den meteorologischen Bedingungen ab: Je stärker der Wind bläst, desto lauter sind die Anlagen, desto stärker werden die Geräusche der Windenergieanlagen aber auch durch das Rauschen von Bäumen und des Windes selbst überlagert. Windenergieanlagen sind deshalb vor allem bei geringen bis hin zu mittleren Windgeschwindigkeiten akustisch wahrnehmbar, erzeugen da aber auch nur geringe Geräusche. Diese Umgebungsgeräusche und auch weitere Lärmquellen (Strassenverkehr) werden in der Lärmmodellierung jedoch ausgeblendet.

Umgebungsgeräusche haben grossen Einfluss

Die Lärmemissionen von Windenergieanlagen hängen vom Standort, dem Anlagentyp, der Topographie und den meteorologischen Bedingungen ab: Je stärker der Wind bläst, desto lauter sind die Anlagen, desto stärker werden die Geräusche der Windenergieanlagen aber auch durch das Rauschen von Bäumen und des Windes selbst überlagert. Windenergieanlagen sind deshalb vor allem bei geringen bis hin zu mittleren Windgeschwindigkeiten akustisch wahrnehmbar, erzeugen da aber auch nur geringe Geräusche. Diese Umgebungsgeräusche und auch weitere Lärmquellen (Strassenverkehr) werden in der Lärmmodellierung jedoch ausgeblendet.

Schallausbreitung für Windenergieanlagen des Typs Enercon mit 175 Metern Nabenhöhe in der Nacht. Alle Anlagen laufen im Standardmodus, Drosselungen sind nicht nötig. (Quelle: Emch+Berger)

Planungswerte bei Tag und Nacht immer eingehalten

Die Simulationen, die bei 53 bewohnten Gebäuden in der Umgebung der geplanten Windenergieanlagen durchgeführt wurden, zeigen: Die Immissionen liegen im Standardmodus – also ohne Drosselung der Anlagen – tagsüber wie nachts bei allen untersuchten Gebäuden an allen Fassaden unter den Planungswerten. Um die Lärmemissionen noch weiter zu verringern, wird der Einsatz von «Trailing Edge-Serrations» (TES) geprüft – dem Uhu-Flügel nachempfundene, haifischzahnartige Aufsätze an der Hinterkante der Rotorblätter. Zudem ist die Wellenberg Wind AG verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb laufend zu überwachen und den Aufsichtsbehörden Schallgutachten einzureichen.

Planungswerte bei Tag und Nacht immer eingehalten

Die Simulationen, die bei 53 bewohnten Gebäuden in der Umgebung der geplanten Windenergieanlagen durchgeführt wurden, zeigen: Die Immissionen liegen im Standardmodus – also ohne Drosselung der Anlagen – tagsüber wie nachts bei allen untersuchten Gebäuden an allen Fassaden unter den Planungswerten. Um die Lärmemissionen noch weiter zu verringern, wird der Einsatz von «Trailing Edge-Serrations» (TES) geprüft – dem Uhu-Flügel nachempfundene, haifischzahnartige Aufsätze an der Hinterkante der Rotorblätter. Zudem ist die Wellenberg Wind AG verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb laufend zu überwachen und den Aufsichtsbehörden Schallgutachten einzureichen.

Rotorblätter mit lärmreduzierenden «Trailing Edge-Serrations» (TES); Quelle: Windsourcing.com GmbH

Flora & Fauna: Kein Gefährdung von Populationen

Internationale Erfahrungen zeigen, dass Windenergieanlagen keine spürbaren Auswirkungen auf die Vogelbestände haben. Die Höhe der Windenergieanlagen am Wellenberg wurde zudem so gewählt, dass sich die Rotoren oberhalb der durchschnittlichen Flughöhe von Fledermäusen drehen. Das Projektteam hat anhand von Feldstudien, Datenanalysen und Gesprächen mit Ortskundigen und Fachpersonen untersucht, welche Vogel- und Fledermausarten im Perimeter vorkommen. Danach wurden die möglichen Auswirkungen der Windenergieanlagen auf diese Tiere beurteilt und ein umfassendes Paket von Schutzmassnahmen entwickelt. Dazu gehören periodische Abschaltungen der Windenergieanlagen sowie Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen.

Internationale Erfahrungen zeigen, dass Windenergieanlagen keine spürbaren Auswirkungen auf die Vogelbestände haben. Die Höhe der Windenergieanlagen am Wellenberg wurde zudem so gewählt, dass sich die Rotoren oberhalb der durchschnittlichen Flughöhe von Fledermäusen drehen. Das Projektteam hat anhand von Feldstudien, Datenanalysen und Gesprächen mit Ortskundigen und Fachpersonen untersucht, welche Vogel- und Fledermausarten im Perimeter vorkommen. Danach wurden die möglichen Auswirkungen der Windenergieanlagen auf diese Tiere beurteilt und ein umfassendes Paket von Schutzmassnahmen entwickelt. Dazu gehören periodische Abschaltungen der Windenergieanlagen sowie Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen.

Unterschiedlich empfindliche Vogel- und Fledermausarten

Bei der Beurteilung ihrer potenziellen Gefährdung durch Windenergieanlagen muss jede Vogel- und Fledermausart individuell betrachtet werden. Während manche Arten auf dem Wellenberg ihren Hauptlebensraum haben, hier brüten, ihre Jungen aufziehen und Nahrung suchen, sind andere nur temporär anzutreffen oder ziehen durch das Gebiet. Gewisse Arten sind aufgrund von Verhalten, Flughöhe und Manövrierfähigkeit einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt. Ebenso müssen aber auch jene Arten berücksichtigt werden, die empfindlich auf den Verlust des Lebensraums am Boden oder auf Störungen reagieren. Besondere Beachtung muss dabei stark gefährdeten Arten geschenkt werden.

Unterschiedlich empfindliche Vogel- und Fledermausarten

Bei der Beurteilung ihrer potenziellen Gefährdung durch Windenergieanlagen muss jede Vogel- und Fledermausart individuell betrachtet werden. Während manche Arten auf dem Wellenberg ihren Hauptlebensraum haben, hier brüten, ihre Jungen aufziehen und Nahrung suchen, sind andere nur temporär anzutreffen oder ziehen durch das Gebiet. Gewisse Arten sind aufgrund von Verhalten, Flughöhe und Manövrierfähigkeit einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt. Ebenso müssen aber auch jene Arten berücksichtigt werden, die empfindlich auf den Verlust des Lebensraums am Boden oder auf Störungen reagieren. Besondere Beachtung muss dabei stark gefährdeten Arten geschenkt werden.

Oben (v.l.n.r.): Grosses Mausohr, Wespenbussard; Unten (v.l.n.r.): Rotmilan, Zwergfledermaus

Feldstudien und Beurteilung

Das Projektteam hat die im Umkreis zwischen einem und zehn Kilometern (abhängig von der untersuchten Tierart) am Wellenberg vorkommenden Arten und ihre spezifischen Aufenthaltsbereiche (z.B. Jagdbiotope, Brutreviere, Schlafplätze, Vogelzugrouten) im Feld erfasst. Anschliessend haben die Fachplaner die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die verschiedenen Arten beurteilt und Massnahmen zu deren Schutz definiert und gesichert. Die Ergebnisse wurden mit den Umweltschutzorganisationen besprochen und deren Rückmeldungen wiederum bei der Massnahmenentwickelung berücksichtigt. Dank diesem Vorgehen können sowohl praxisorientierte wie innovative Lösungsansätze verfolgt werden.

Feldstudien und Beurteilung

Das Projektteam hat die im Umkreis zwischen einem und zehn Kilometern (abhängig von der untersuchten Tierart) am Wellenberg vorkommenden Arten und ihre spezifischen Aufenthaltsbereiche (z.B. Jagdbiotope, Brutreviere, Schlafplätze, Vogelzugrouten) im Feld erfasst. Anschliessend haben die Fachplaner die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf die verschiedenen Arten beurteilt und Massnahmen zu deren Schutz definiert und gesichert. Die Ergebnisse wurden mit den Umweltschutzorganisationen besprochen und deren Rückmeldungen wiederum bei der Massnahmenentwickelung berücksichtigt. Dank diesem Vorgehen können sowohl praxisorientierte wie innovative Lösungsansätze verfolgt werden.

Fachexpert/-innen: Umweltverträglichkeit ist gegeben

Bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit liegt der Fokus nicht nur auf der Betrachtung von möglichen Kollisionen, sondern auch auf den Auswirkungen durch Störungen und den Verlust des Lebensraums. Entscheidend ist, dass kein negativer Einfluss auf die Populationen gefährdeter Arten und deren Lebensraum besteht. Die Fachexpertinnen und -experten des Projektteams kommen zum Schluss, dass diese Voraussetzung beim Windprojekt auf dem Wellenberg nach Umsetzung zahlreicher Projektoptimierungen und der Definition eines umfassenden Massnahmenpaketes erfüllt werden kann und das Projekt somit als umweltverträglich in Bezug auf den Vogel- und Fledermausschutz gelten kann.

Nutz- und Wildtiere

Im Ausland, aber auch in der Schweiz ist es nicht ungewöhnlich, dass Nutztiere wie Kühe oder Schafe in der Nähe von Windenergieanlagen gehalten werden. Verhaltensauffälligkeiten konnten dabei bisher nicht festgestellt werden. Die Tiere passen sich den neuen Gegebenheiten in der Regel schnell an. Auch bei Pferden wurde ein ähnliches Verhalten beobachtet, wodurch sich auch hier keine nachteiligen Auswirkungen auf das Verhalten oder die Gesundheit belegen lassen. Nachdem in der Bauphase Windenergieanlagen von Wildtieren eher gemieden werden, tritt der Gewöhnungseffekt danach auch bei diesen nach kurzer Zeit ein. Westlich und südlich von Thundorf befinden sich überregionale Wildtierkorridore, welche von den möglichen Anlagestandorten nicht tangiert werden. Einen grösseren Einfluss hat die zusätzliche Präsenz von Menschen im Gebiet, z.B. aufgrund neuer Strassen. Dank der bereits sehr guten Erschliessung des Wellenberges mit Forststrassen und -wegen und dem Ausschluss von Waldreservaten besteht auch diesbezüglich kein zusätzliches Risiko für scheue Wildtiere.

Fachexpert/-innen: Umweltverträglichkeit ist gegeben

Bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit liegt der Fokus nicht nur auf der Betrachtung von möglichen Kollisionen, sondern auch auf den Auswirkungen durch Störungen und den Verlust des Lebensraums. Entscheidend ist, dass kein negativer Einfluss auf die Populationen gefährdeter Arten und deren Lebensraum besteht. Die Fachexpertinnen und -experten des Projektteams kommen zum Schluss, dass diese Voraussetzung beim Windprojekt auf dem Wellenberg nach Umsetzung zahlreicher Projektoptimierungen und der Definition eines umfassenden Massnahmenpaketes erfüllt werden kann und das Projekt somit als umweltverträglich in Bezug auf den Vogel- und Fledermausschutz gelten kann.

Nutz- und Wildtiere

Im Ausland, aber auch in der Schweiz ist es nicht ungewöhnlich, dass Nutztiere wie Kühe oder Schafe in der Nähe von Windenergieanlagen gehalten werden. Verhaltensauffälligkeiten konnten dabei bisher nicht festgestellt werden. Die Tiere passen sich den neuen Gegebenheiten in der Regel schnell an. Auch bei Pferden wurde ein ähnliches Verhalten beobachtet, wodurch sich auch hier keine nachteiligen Auswirkungen auf das Verhalten oder die Gesundheit belegen lassen. Nachdem in der Bauphase Windenergieanlagen von Wildtieren eher gemieden werden, tritt der Gewöhnungseffekt danach auch bei diesen nach kurzer Zeit ein. Westlich und südlich von Thundorf befinden sich überregionale Wildtierkorridore, welche von den möglichen Anlagestandorten nicht tangiert werden. Einen grösseren Einfluss hat die zusätzliche Präsenz von Menschen im Gebiet, z.B. aufgrund neuer Strassen. Dank der bereits sehr guten Erschliessung des Wellenberges mit Forststrassen und -wegen und dem Ausschluss von Waldreservaten besteht auch diesbezüglich kein zusätzliches Risiko für scheue Wildtiere.

Wald: Eingriffe reduzieren und kompensieren

Alle drei auf dem Wellenberg geplanten Windenergieanlagen liegen im Wald. Mit verschiedenen Massnahmen wird sichergestellt, dass der Eingriff möglichst gering ausfällt: Permanent gerodete Flächen werden so weit wie möglich wieder begrünt, der Wald innerhalb des Gemeindegebiets von Thundorf 1:1 ersetzt. Temporär gerodete Waldflächen werden am selben Standort wieder aufgeforstet. Untersuchungen bei Windparks im benachbarten Ausland zeigen, dass die Artenvielfalt im Umfeld von Windenergieanlagen im Wald zunehmen kann.

Alle drei auf dem Wellenberg geplanten Windenergieanlagen liegen im Wald. Mit verschiedenen Massnahmen wird sichergestellt, dass der Eingriff möglichst gering ausfällt: Permanent gerodete Flächen werden so weit wie möglich wieder begrünt, der Wald innerhalb des Gemeindegebiets von Thundorf 1:1 ersetzt. Temporär gerodete Waldflächen werden am selben Standort wieder aufgeforstet. Untersuchungen bei Windparks im benachbarten Ausland zeigen, dass die Artenvielfalt im Umfeld von Windenergieanlagen im Wald zunehmen kann.

Gesetzliche Voraussetzungen für Waldstandorte erfüllt

Wald ist in der Schweiz gemäss Waldgesetz geschützt, Rodungen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind möglich, wenn wichtige Gründe überwiegen, die Voraussetzungen der Raumplanung erfüllt sind und nachgewiesen werden kann, dass keine Standortalternativen bestehen. Aus Projektsicht sind diese Voraussetzungen durch die Festsetzung des Windenergiegebiets (mit mehreren Waldstandorten) durch Kanton und Bund, das nationale Interesse am Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion sowie durch die Forderung der Bevölkerung nach einem Mindestabstand von 850 Metern zu bewohnten Gebäuden erfüllt.

Permanente Rodungen und Begrünungen

Bei jeder Windenergieanlage bleibt um den Mastsockel eine permanent gerodete Fläche mit einem Radius von ca. 5,5 Metern unbegrünt. Ebenfalls permanent gerodet bleiben die Flächen der Fundamente (Radius ca. 15 Meter) sowie die Hauptkranstellflächen. Dies für den Fall, dass Reparaturen nötig werden. Diese gerodeten Flächen werden aber mit Waldboden bedeckt bzw. als Ruderalflächen gestaltet – brachliegender, ungenutzter und damit ökologisch wertvoller Rohboden.

Gesetzliche Voraussetzungen für Waldstandorte erfüllt

Wald ist in der Schweiz gemäss Waldgesetz geschützt, Rodungen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind möglich, wenn wichtige Gründe überwiegen, die Voraussetzungen der Raumplanung erfüllt sind und nachgewiesen werden kann, dass keine Standortalternativen bestehen. Aus Projektsicht sind diese Voraussetzungen durch die Festsetzung des Windenergiegebiets (mit mehreren Waldstandorten) durch Kanton und Bund, das nationale Interesse am Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion sowie durch die Forderung der Bevölkerung nach einem Mindestabstand von 850 Metern zu bewohnten Gebäuden erfüllt.

Permanente Rodungen und Begrünungen

Bei jeder Windenergieanlage bleibt um den Mastsockel eine permanent gerodete Fläche mit einem Radius von ca. 5,5 Metern unbegrünt. Ebenfalls permanent gerodet bleiben die Flächen der Fundamente (Radius ca. 15 Meter) sowie die Hauptkranstellflächen. Dies für den Fall, dass Reparaturen nötig werden. Diese gerodeten Flächen werden aber mit Waldboden bedeckt bzw. als Ruderalflächen gestaltet – brachliegender, ungenutzter und damit ökologisch wertvoller Rohboden.

Windenergieanlagen im Wald beim Windpark Gerolsbach im bayrischen Landkreis Pfaffenhofen. Sie geben einen Eindruck von der permanent zu rodenden Waldfläche und zeigen die Begrünung der Flächen bis zum Sockel. (Quelle: Windenergie Schweiz AG)

Temporäre Rodungen werden wieder aufgeforstet

Rund die Hälfte der Rodungen für das Windprojekt sind temporär. Dies bedeutet, dass diese Flächen nach dem Abschluss der Bauphase am gleichen Standort wieder aufgeforstet werden. Dazu gehören die Hilfsflächen für die Montage des Hauptkrans, Installationsflächen sowie die Flächen für Erdarbeiten. Die Flächen, welche für notwendige Strassenverbreiterungen beansprucht werden, werden zwar nicht rückgebaut, verbleiben aber im Waldareal und gelten daher ebenfalls als temporäre Rodungen – auch wenn sie nach Bauabschluss nicht wieder aufgeforstet werden. Die forstwirtschaftlich genutzten Strassen auf dem Wellenberg weisen teils heute bereits ähnliche Fahrbahnbreiten auf.

Wiederaufforstungsflächen bieten ökologischen Mehrwert

Damit die Waldfläche am und um den Wellenberg durch das Windprojekt insgesamt nicht kleiner wird, hat das Projektteam in der Region nach Flächen gesucht, die sich für eine Wiederaufforstung eignen. Entsprechende Flächen konnten in der Gemeinde Thundorf (Flächen der Gemeinde, der Bürgergemeinde und des Kantons Thurgau) gefunden werden. Diese Flächen sollen nicht nur aufgeforstet, sondern durch Waldweide oder gestuften Waldrand als ökologisch sehr wertvoller Wald ausgestaltet werden.

Temporäre Rodungen werden wieder aufgeforstet

Rund die Hälfte der Rodungen für das Windprojekt sind temporär. Dies bedeutet, dass diese Flächen nach dem Abschluss der Bauphase am gleichen Standort wieder aufgeforstet werden. Dazu gehören die Hilfsflächen für die Montage des Hauptkrans, Installationsflächen sowie die Flächen für Erdarbeiten. Die Flächen, welche für notwendige Strassenverbreiterungen beansprucht werden, werden zwar nicht rückgebaut, verbleiben aber im Waldareal und gelten daher ebenfalls als temporäre Rodungen – auch wenn sie nach Bauabschluss nicht wieder aufgeforstet werden. Die forstwirtschaftlich genutzten Strassen auf dem Wellenberg weisen teils heute bereits ähnliche Fahrbahnbreiten auf.

Wiederaufforstungsflächen bieten ökologischen Mehrwert

Damit die Waldfläche am und um den Wellenberg durch das Windprojekt insgesamt nicht kleiner wird, hat das Projektteam in der Region nach Flächen gesucht, die sich für eine Wiederaufforstung eignen. Entsprechende Flächen konnten in der Gemeinde Thundorf (Flächen der Gemeinde, der Bürgergemeinde und des Kantons Thurgau) gefunden werden. Diese Flächen sollen nicht nur aufgeforstet, sondern durch Waldweide oder gestuften Waldrand als ökologisch sehr wertvoller Wald ausgestaltet werden.

Tabelle mit den Rodungsflächen für das Windprojekt auf dem Wellenberg. Rund die Hälfte der Rodungen sind temporär, die entsprechenden Flächen werden am gleichen Standort wieder aufgeforstet.

Vertretbarer Einfluss auf Landschaft und Naherholungsgebiet

Wie bei jedem Infrastrukturprojekt müssen auch beim Windprojekt auf dem Wellenberg und dem damit verbundenen Strassenprojekt sich teilweise zuwiderlaufende Interessen gegeneinander abgewogen werden. Die Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) stuft den Eingriff ins Landschaftsbild als «leicht» ein. Dank verschiedener Massnahmen soll das Naherholungsgebiet Wellenberg möglichst uneingeschränkt erhalten bleiben.

Wie bei jedem Infrastrukturprojekt müssen auch beim Windprojekt auf dem Wellenberg und dem damit verbundenen Strassenprojekt sich teilweise zuwiderlaufende Interessen gegeneinander abgewogen werden. Die Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) stuft den Eingriff ins Landschaftsbild als «leicht» ein. Dank verschiedener Massnahmen soll das Naherholungsgebiet Wellenberg möglichst uneingeschränkt erhalten bleiben.

Rechtliche Grundlagen

Die Anlagen des Windprojekts Wellenberg befinden sich im vom Kanton Thurgau ausgewiesenen «Windenergiegebiet Thundorf». Um dieses Gebiet zu bestimmen, hat der Kanton 2014 eine Windpotenzialstudie erstellt. In dieser Studie sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bereits berücksichtigt worden. So befindet sich das Windenergiegebiet ausserhalb von UNESCO-Weltkulturerbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.

Auswirkungen auf Landschaft und schützenswerte Ortsbilder

Die Einflüsse des Windprojekts auf dem Wellenberg wurden mit verschiedenen Massnahmen auf das notwendige Minimum verringert. Einige davon lassen sich jedoch nicht oder nur geringfügig reduzieren – dazu gehört die Sichtbarkeit der Anlagen. Die Beeinträchtigung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) wurde nach der Redimensionierung des Projekts auf drei Anlagen nur noch als «leicht» bezeichnet. Dies geht aus der Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hervor. Angesichts des übergeordneten Interesses am Ausbau der erneuerbaren Energien kann das Projekt insgesamt als vertretbar bezeichnet werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Anlagen des Windprojekts Wellenberg befinden sich im vom Kanton Thurgau ausgewiesenen «Windenergiegebiet Thundorf». Um dieses Gebiet zu bestimmen, hat der Kanton 2014 eine Windpotenzialstudie erstellt. In dieser Studie sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bereits berücksichtigt worden. So befindet sich das Windenergiegebiet ausserhalb von UNESCO-Weltkulturerbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.

Auswirkungen auf Landschaft und schützenswerte Ortsbilder

Die Einflüsse des Windprojekts auf dem Wellenberg wurden mit verschiedenen Massnahmen auf das notwendige Minimum verringert. Einige davon lassen sich jedoch nicht oder nur geringfügig reduzieren – dazu gehört die Sichtbarkeit der Anlagen. Die Beeinträchtigung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) wurde nach der Redimensionierung des Projekts auf drei Anlagen nur noch als «leicht» bezeichnet. Dies geht aus der Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hervor. Angesichts des übergeordneten Interesses am Ausbau der erneuerbaren Energien kann das Projekt insgesamt als vertretbar bezeichnet werden.

Auswirkung auf das Naherholungsgebiet Wellenberg

Der Wellenberg soll der Bevölkerung der Region auch in Zukunft als Naherholungsgebiet dienen. Spazieren, Wandern, Velofahren, Langlaufen soll weiterhin möglich sein, allenfalls mit leichten Einschränkungen an einzelnen Wintertagen. Eine zurückhaltende Beschilderung der Windenergieanlagen soll verhindern, dass «Windparktouristen» angelockt werden und Zusatzverkehr generieren. Zur Aufwertung des Naherholungsgebiets soll der Wanderweg «Höhenweg» auf einer Teilstrecke von ca. 720 Metern und auf Wunsch der Grundeigentümer neu mit einem Fahrverbot belegt werden. Zudem wird mit dem Neubaustück entlang des Chirchtobelbachs eine Lücke im Fusswegnetz geschlossen, die bereits als Massnahme im kommunalen Richtplan vorgesehen ist. Somit können Fussgänger künftig von Lustdorf via Weierweg abseits der Kantonsstrasse nach Thundorf gelangen.

Auswirkung auf das Naherholungsgebiet Wellenberg

Der Wellenberg soll der Bevölkerung der Region auch in Zukunft als Naherholungsgebiet dienen. Spazieren, Wandern, Velofahren, Langlaufen soll weiterhin möglich sein, allenfalls mit leichten Einschränkungen an einzelnen Wintertagen. Eine zurückhaltende Beschilderung der Windenergieanlagen soll verhindern, dass «Windparktouristen» angelockt werden und Zusatzverkehr generieren. Zur Aufwertung des Naherholungsgebiets soll der Wanderweg «Höhenweg» auf einer Teilstrecke von ca. 720 Metern und auf Wunsch der Grundeigentümer neu mit einem Fahrverbot belegt werden. Zudem wird mit dem Neubaustück entlang des Chirchtobelbachs eine Lücke im Fusswegnetz geschlossen, die bereits als Massnahme im kommunalen Richtplan vorgesehen ist. Somit können Fussgänger künftig von Lustdorf via Weierweg abseits der Kantonsstrasse nach Thundorf gelangen.